Die Antworten gelten auch als verbindliche Durchführungsbestimmungen Ihrer Weiterbildung bei der AIM.
Bitte beachten Sie, dass Weiterbildungsleistungen i.d.R. erst ab Beginn des 1. Semesters bzw. nach Abschluss des Weiterbildungsvertrages mit der AIM anerkannt und damit auf den Formblättern dokumentiert werden können. Bereits durch die AUG vorliegende schriftliche Anerkennungen bleiben natürlich gültig (gilt ab dem 24. Weiterbildungsgang).