Akademie für Verhaltenstherapie und Methodenintegration

 




FINANZIELLES


- Falls ich Dokumente der AIM nicht mehr finden kann, sind Duplikate kostenpflichtig?
Ja, die AIM verrechnet pro erneut ausgestelltes Dokument eine Aufwandspauschale von derzeit 30.- CHF; unabhängig davon, ob Sie diese elektronisch oder in Papierform erhalten.

- Kosten zusätzlich ausgestellte Dokumente etwas (z.B. Immatrikulationsbescheinigung; Zahlungsbestätigung)?
Jedes zusätzlich in Papierform oder elektronisch durch die AIM ausgestellte Dokument wird mit 30.- CHF verrechnet.

- Welche Zahlungsfristen habe ich nach Erhalt von AIM Rechnungen?
Durch die AIM gestellte Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Falls Teilnehmende diesem Zahlungsziel nicht nachkommen, verrechnet die AIM Mahngebühren (50.- CHF) und gegebenenfalls Verzugszinsen (5%). Rechnungen werden i.d.R. über email verschickt.
Bei Zahlungsengpässen können Mahngebühren vermieden werden, wenn Sie die Geschäftsstelle frühzeitig während der Zahlungsfrist darüber informieren. Wir werden dann versuchen, Lösungen mit gewünschten Zahlungsfenstern zu finden.


- Was wird über die AIM verrechnet? Welche Weiterbildungsteile bezahle ich direkt dem entsprechenden Anbieter?
Die AIM stellt Aufnahme- und Abschlussgebühren, theoretisch praktische Kurse und Kleingruppensupervision (ev. Fallbegutachtungen, falls gewünscht) den Weiterbildungsteilnehmenden in Rechnung (i.d.R. über email). Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn eines Semesters und wird in 2 Raten aufgeteilt, falls neben theoretisch-praktischen Kursen auch Kleingruppensupervision angeboten wird.
Einzelselbsterfahrung und -supervision und Gruppenselbsterfahrung rechnen die Teilnehmenden direkt mit den jeweiligen Anbietern ab. Weiterhin allenfalls zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Annahme von Falldokumentationen durch einen ordentl. Lehrtherapeuten (z.B. für Lesen und Korrigieren von Falldokumentationen).

- Können die Kosten der AIM Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden?
Die Weiterbildungskosten können ab 2016 in allen Kantonen steuerlich geltend gemacht werden. Ausführlich hierzu informiert ein Merkblatt der FSP.

- Hat die AIM Einfluss auf die Preisgestaltung bei Einzelselbsterfahrung oder Einzelsupervision?
In der Regel nein. Die AIM gibt aber Honorarempfehlungen ab. Sollten sich einzelne LehrtherapeutInnen nicht an diese Empfehlungen halten (besonders an die Obergrenzen), so ist die AIM für entsprechende Rückmeldungen dankbar. Sie wird dann u.U. Rücksprache mit der betreffenden Lehrtherapeutin halten.