Akademie für Verhaltenstherapie uND METHODENINTEGRATION
 





KLINISCHE PRAXIS


- Welche Einrichtungen werden von der AIM für die Anerkennung der klinischen Praxis akzeptiert?
Die klinische Praxis wird für 2 Jahre zu 100% (bei Teilzeitanstellungen verlängert sich die Dauer entsprechend) in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung absolviert; davon mindestens 1 Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung.


1. Einrichtung der psychosozialen Versorgung (Anstellungsdauer max. 1 Jahr):
Handelt es sich um eine Einrichtung der psychosozialen Versorgung (z.B. Beratungsstelle, Schulpsychologischer Dienst, "online-Stelle"), so muss die Anstellung als PsychologIn mit der Möglichkeit, psychotherapeutische Tätigkeiten übernehmen zu können, gegeben sein.
In jedem Fall ist ein Anerkennungsantrag mit dem entsprechenden Formular an die AUG (über 
Mihaela Mihaylova) vor Stellenantritt zu stellen.

2. Einrichtung der psychiatrisch-psychotherap. Versorgung (Anstellungsdauer mind. 1 Jahr; Tätigkeit immer vor Ort, nicht "online"):
Alle Einrichtungen, die im SIWF-Register (Register der zertifizierten Weiterbildungsstätten der FMH: https://www.siwf-register.ch) aufgeführt sind, werden anerkannt
 (kein Anerkennungs-antrag notwendig).

Für nicht im SIWF-Register aufgelistete Stellen ist in jedem Fall ein Anerkennungsantrag mit dem entsprechenden Formular  an die AUG (über Mihaela Mihaylova) vor Stellenantritt zu stellen.

Die AIM empfiehlt nachdrücklich mind. 1 Jahr während der Weiterbildungsdauer in einer SIWF anerkannten Institution zu absolvieren. Auch sollte mind. 1 Jahr in einer Klinik (stationär; ambulant) gearbeitet werden können. Bei SIWF anerkannten Institutionen ist dieses Kriterium in jedem Fall erfüllt.

Der bewilligte Anerkennungsantrag bzw. die SIWF-Anerkennung (A, B oder C-Kriterium) der jeweiligen Stellen sind in jedem Fall den Zertifizierungsunterlagen - zusammen mit den entsprechenden Formblättern - beizufügen.

Bitte beachten: Unabhängig von der Anerkennung der jeweiligen Stellen für die klin. Praxis, sind die Kriterien für Behandlungsstunden und Falldokumentationen einzuhalten (siehe ins. "9A Checkliste-Rahmenedingungen der 10 Falldokumentationen").

- Muss ich 1 Jahr in einer Einrichtung absolvieren, die im SIWF Register in der Kategorie A, B oder C aufgelistet ist?
Für die Zertifizierung bei der AIM ist dies nicht notwendig, aber empfehlenswert.
Um nach Abschluss der AIM-Weiterbildung über die Grundversicherung abrechnen zu können, benötigen Sie obligatorisch insgesamt 3 klinische Jahre (100%; bei Teilzeitanstellungen verlängert sich die Dauer entsprechend). Eines dieser Jahre muss in einer Einrichtung absolviert worden sein, die im SIWF-Register in Kategorie A, B oder C aufgelistet ist.

- Kann die klinische Praxis über mehrere Jahre verteilt werden?
Ja, z.B. auf 4 Jahre zu einem Beschäftigungsgrad von jeweils 50%.

- Werden Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie (oder Alterspsychiatrie) anerkannt?
Ein Teil der klinischen Praxis kann in der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen  (oder älteren PatientInnen) absolviert werden. Entsprechende Anträge sind vorab an die AUG via Geschäftsstelle zu richten.