SELBSTERFAHRUNG
- Kann Einzelselbsterfahrung online (z.B. über ZOOM) durchgeführt werden?
Selbsterfahrung wird ausschliesslich "live" (vor Ort) absolviert.
- Wie viele Stunden Einzelselbsterfahrung kann ich an einem Tag absolvieren?
Die AIM anerkennt pro Tag max. 3 Einheiten (=Credits à 45 MIn). Bei einer begründeten Notwendigkeit, mehr Einheiten zu absolvieren, ist vor Beginn ein entsprechender Antrag an die AIM zu stellen.
- Kann eigene Psychotherapie (z.B. VT, Analyse) als Selbsterfahrung angerechnet werden?
Dies ist nicht möglich. Die entsprechende Bescheinigung muss explizit ausweisen, dass es sich um Selbsterfahrung handelte.
- Wird Selbsterfahrung bei meinem Vorgesetzten oder bei Angehörigen anerkannt?
Selbsterfahrung kann nicht anerkannt werden, wenn sie bei Vorgesetzten oder nächsten Angehörigen (z.B. Partner, Eltern, Kinder, Geschwister) absolviert wird.
- Kann ich die Selbsterfahrung bei LehrtherapeutInnen absolvieren, die keine verhaltenstherapeutische Weiterbildung nachweisen können?
Selbsterfahrung kann in max. zwei verschiedenen Therapierichtungen absolviert werden (eine Richtung muss Verhaltenstherapie sein).
PsychologInnen können dabei max. 50% der notwendigen Einzelselbsterfahrung in einer anderen Richtung belegen.
In jedem Fall ist die Selbsterfahrung bei LehrtherapeutInnen, die auf den Listen der AIM stehen, zu absolvieren.
- Kann ich beim selben Lehrtherapeuten zur gleichen Zeit Selbsterfahrung und Supervision absolvieren?
Eine zeitgleiche (parallele) oder überlappende Durchführung von Selbsterfahrung und Supervision (Einzel und/oder Gruppe) beim gleichen Lehrtherapeuten ist nicht möglich und kann nicht anerkannt werden.