Akademie für Verhaltenstherapie und Methodenintegration

 



THEORETISCH-PRAKTISCHE KURSE



- Wie oft kann man bei Kursen fehlen?
Im Falle eines nachgewiesenen wichtigen Verhinderungsgrundes (i.d.R. ausschliesslich längere Krankheit, eigene Hochzeit, Geburt, Notfalldienst) erhalten Sie von uns einen Gutschein, um die versäumte Veranstaltung (oder eine andere Ihrer Wahl) kostenlos nachholen zu können. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie der Geschäftsstelle vor oder unmittelbar nach Eintritt des entsprechenden Ereignisses (max. 7 Tage nach Versäumen der Veranstaltung) schriftlich informieren und einen Nachweis der Verhinderung beifügen.
Zusätzlich können Sie einmalig während Ihrer Weiterbildungszeit einen kostenlosen Gutschein (Blankogutschein) bei der Geschäftsstelle anfordern, falls sie an der Teilnahme einer Veranstaltung verhindert sind (ein Grund der Abwesenheit muss für diesen Fall nicht angegeben werden).
Weiterhin können Sie verpasste AIM Kurse in begrenztem Umfang durch extern besuchte Veranstaltungen ausgleichen (siehe nachfolgenden Punkt).
Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle in jedem Fall (möglichst frühzeitig) mit, wenn Sie an einem Kurs nicht teilnehmen können. Ihr Platz kann dann an eine andere Person, die noch Kurse nachholen muss, weitergegeben werden.


- Kann ich verpasste AIM-Kurse durch extern besuchte Veranstaltungen ausgleichen? Wie ist dabei vorzugehen?
Unabhängig von der vorher beschriebenen Gutscheinregelung können Sie während der 4-jährigen Weiterbildung (PsychologInnen) an 4 Wochenenden (insgesamt 64 Credits) fehlen (während der 3-jährigen Weiterbildung - ÄrztInnen - an 2 Wochenenden, insgesamt 32 Credits). Diese Fehlzeiten gleichen Sie durch extern besuchte und für die VT-Weiterbildung relevante Veranstaltungen aus (z.B. extern besuchte Seminare, Kongresse). Es werden jedoch ausschliesslich extern besuchte Veranstaltungen anerkannt, wenn diese durch qualifizierte DozentInnen durchgeführt (i.d.R. PsychologInnen mit Masterabschluss oder ÄrztInnen) und während Ihrer Weiterbildungszeit bei der AIM absolviert wurden.
Max. die Hälfte der extern absolvierten Kurse kann als online-Veranstaltungen anerkannt werden.
Über die Anerkennung entscheidet die AUG.
Formlose Anträge sind ab dem 7. Semester (ÄrztInnen: ab dem 5. Sem.) und frühzeitig vor der Abgabe der Zertifizierungsunterlagen via Geschäftsstelle (Frau Mihaylova: evaluation@aim-verhaltenstherapie.ch) an die AUG zu richten. Jede externe Bescheinigung enthält: Titel der Veranstaltung (genaues Thema/Inhalt), Veranstaltungsdaten, DozentIn u. Titel, Umfang absolvierte Credits (à 45 min). Alle Bescheinigungen sind chronologisch geordnet in einem pdf zusammenzufassen.
Zusätzlich ist das entsprechende elektronisch ausgefüllte Formblatt der AIM (Überblick zu allen extern besuchten Veranstaltungen; ebenfalls chronologisch geordnet) einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die AIM nur 1x extern besuchte Veranstaltungen gesamthaft anerkennt. Nach einer Anerkennung können keine weiteren (später) extern besuchten Veranstaltungen mehr geltend gemacht werden.

Weitere unentschuldigte Fehlzeiten müssen durch das kostenpflichtige Buchen von AIM-Kursen ausgeglichen werden.

- Wie lange sind Gutscheine gültig?
Gutscheine gelten max. 6 Jahre nach Beginn des 1. Semesters im Rahmen eines mit der AIM abgeschlossenen Weiterbildungsvertrages - unabhängig vom Ausstellungsdatum des Gutscheines.
Sie verfallen jedoch in jedem Fall mit der erfolgreich abgelegten Zertifizierungsprüfung (Prüfungsdatum).


- Was passiert, wenn ich nur an 1 Seminartag teilnehmen kann? Bekomme ich das ganze Seminar (2 Tage) bescheinigt?
Es kann nur 1 Seminartag bescheinigt werden (8 Credits; tatsächliche Anwesenheit).

- Wann werden die Semesterbestätigungen zu den Kursen (Gesamtbescheinigung zu allen Kursen eines Semesters) verschickt?
Semesterbescheinigungen Kurse:
- Sommersemester, ca. Juli / August
- Wintersemester, ca. März / April         
Der Versand der entsprechenden Bescheinigungen setzt jedoch voraus, dass die AIM die jeweiligen Unterlagen durch die Dozenten zeitnah erhält und dass die in Rechnung gestellten Gebühren für das jeweilige Semester beglichen wurden.


- Wird die Anwesenheit bei Seminaren kontrolliert?
Es liegt für jeden Seminartag getrennt eine Unterschriftenliste auf in die sich jeder Teilnehmende eintragen muss (incl. Unterschrift). Die Semesterbescheinigung (Anzahl bescheinigte Stunden) orientiert sich ausschliesslich an diesen Listen. Jeder Teilnehmende ist selbst verantwortlich auf der ausliegenden Liste zu unterschreiben. Falls eine Unterschrift fehlt, können die entsprechenden Stunden ausnahmslos nicht bestätigt werden.

- Ist es möglich, die Seminarabfolge individuell zu gestalten?
Für jeden Weiterbildungsgang werden i.d.R. 4 Kurse pro Semester (8. Sem.: 3) fest angeboten. Gerne leiten die Mentoren Vorschläge zu bestimmten Themen oder Referenten an die AIM-Leitung und die WEB weiter.
Im 7. und 8. Semester kann ein Weiterbildungsgang (gesamthaft) Schwerpunkte setzen (z.B. Psychotische Erkrankungen; Verhaltensmedizin; Substanzmittelmisbrauch) und diese bei der AIM-Leitung / WEB beantragen. Auch können dabei gewünschte Referenten und Themen genannt werden. Die AIM prüft dann die Berücksichtigungsmöglichkeit dieser Vorschläge im Rahmen des gesamten Curriculums. Entsprechende Vorschläge müssen der AIM spätestens 1 Jahr vor Beginn des 7. Semesters vorliegen.