Die AIM bietet jährlich 5 Termine (jeweils 2 in Bern u. Zürich; 1 in Basel) für die einstündigen Zertifizierungsprüfungen an. Ausserhalb dieser Termine können keine individuellen Terminvereinbarungen getroffen werden. Der Prüfungsort kann, unabhängig von der Teilnahme an einem bestimmten Weiterbildungsgang, frei gewählt werden.
Alle vollständigen Unterlagen müssen der AIM mind. 6 Wochen vor einem Zertifizierungsprüfungstermin vorliegen.
Pro Prüfungstermin führt die AIM max. 16 Prüfungen durch. Sollten sich mehr
Personen anmelden, so entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Prüfungsdossiers über die Teilnahme an dem gewünschten Prüfungstermin. Falls eine Anmeldung zu einem gewünschten Prüfungstermin nicht berücksichtigt werden kann, erfolgt automatisch eine Reservation für den dann folgenden Prüfungstermin, falls der Geschäftsstelle kein anderes Datum von Seiten der zu prüfenden Person mitgeteilt wird.
Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass die AIM nur vollständige und entsprechend - wie beschrieben - aufbereitete und zusammen gestellte Unterlagen annimmt (siehe die jeweiligen Erläuterungen dazu unter "PsychologInnen" und "ÄrztInnen"). Andernfalls werden die Unterlagen zurückgewiesen. Dies gilt auch, falls noch nicht alle Gebühren beglichen wurden (z.B. Zertifizierungsgebühren, Falldokumentationen bei anonymer Begutachtung).
Die mind. notwendige 6 Wochenfrist für die Einreichung vor der Zertifizierungsprüfung gilt ab Vorliegen aller formal und inhaltlich vollständigen Unterlagen (incl. der positiv begutachteten/angenommenen Falldokumentationen)!
Sollte der AIM zusätzlicher Aufwand bei der Prüfung der Zertifizierungsunterlagen entstehen (z.B. unvollständige oder fehlende Unterlagen; Unterlagen werden nicht formgerecht oder inhaltlich richtig eingereicht: z.B. Einzelbescheinigungen zu Supervision oder Selbsterfahrung fehlen oder sind nicht richtig ausgestellt; falsche Berechnungen von Creditumfängen; fehlende Begutachtungen von Falldokumentationen oder fehlende Videosequenz - und erfordern deshalb entscheidende "Nachbesserungen" verbunden mit einer Reevaluation), so kann eine Reevaluationsgebühr von bis zu 200.-CHF erhoben werden.
Eine Anmeldung zur Zertifizierungsprüfung ist i.d.R. erst während des letzten Weiterbildungssemesters möglich. Diese setzt allerdings das vollständige Vorliegen aller notwendigen Leistungsnachweise voraus.
Die Dauer der Weiterbildung beträgt nach gesetzlichen Vorgaben (PsyG) max. sechs Jahre und ist innerhalb dieses Zeitraumes abzuschliessen (Zertifizierungsprüfung).
Zertifizierungsprüfungen 2024
In Zürich
Do/Fr, 23./24. Mai
(letztmögliche elektr. Einreichung: 11.4.24)
Do/Fr, 28./29. November
(letztmögliche elektr. Einreichung: 17.10.24)
In Bern
Do/Fr, 14./15. März
(letztmögliche elektr. Einreichung: 1.2.24)
Do/Fr, 17./18. Oktober
(letztmögliche elektr. Einreichung: 6.9.24)
In Basel
Do/Fr, 22./23. August
(letztmögliche elektr. Einreichung: 9.6.24)
Zertifizierungsprüfungen 2025
In Zürich
Do/Fr, 22./23. Mai
(letztmögliche elektr. Einreichung: 10.4.25)
Do/Fr, 27./28. November
(letztmögliche elektr. Einreichung: 16.10.25)
In Bern
Do/Fr, 13./14. März
(letztmögliche elektr. Einreichung: 31.01.25)
Do/Fr, 16./17. Oktober
(letztmögliche elektr. Einreichung: 5.9.25)
In Basel
Do/Fr, 21./22. August
(letztmögliche elektr. Einreichung: 5.6.25)
Alle Abschlussunterlagen für die Zertifizierung sind der AIM-Geschäftsstelle (Frau Mihaylova) elektronisch einzureichen. Bitte beachten Sie die Daten zur letztmöglichen elektr. Einreichung Ihrer Unterlagen. Die Unterlagen müssen bis zu dem bezeichneten Datum vollständig vorliegen. Ansonsten können Sie nicht zu dem gewählten Zertifizierungstermin zugelassen werden.
Rückfragen richten Sie gegebenenfalls an Frau Mihaylova:
Mihaela Mihaylova, M.Sc.
Geschäftsstelle AIM
Psychiatrie St. Gallen Nord
(Psychiatrische Klinik)
Zürcherstr. 30
9500 Wil
Tel. 076 517 84 48
Mi, 16.00 - 18.00 (oder nach Vereinbarung per e-mail)
evaluation@aim-verhaltenstherapie.ch