Akademie für Verhaltenstherapie und Methodenintegration

 



Informationen für PsychologInnen zur Zertifizierung bei der AIM
(i.d.R. nach 4 Jahren ab Weiterbildungsbeginn)


1. Der Geschäftsstelle der AIM sind alle im Curriculum (vgl. "5 Evaluation") und in der Wegleitung aufgelisteten Nachweise elektronisch einzureichen.
Benutzen Sie die Checkliste Leistungsnachweise Zertifizierungsprüfung für die Zusammenstellung Ihrer Weiterbildungsunterlagen. Diese Checkliste beschreibt alle Details, um Ihre Unterlagen entsprechend aufbereiten und der Geschäftsstelle einreichen zu können.

Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Formblätter vollständig ausgefüllt sind. Sie dokumentieren im Überblick die gesamten Leistungsinhalte Ihrer Weiterbildung.
Die Formblätter sind Bestandteil der Wegleitung oder können auch nachfolgend heruntergeladen werden (alle Formblätter sind elektronisch auzufüllen!):


pdf-Format
Word-Format



2. Gleichzeitig sind die Gebühren (450.-CHF) für die Weiterbildungsevaluation und die Zertifizierungsprüfung (Abschlusszertifikat) auf das PC-Konto der AIM  zu begleichen (IBAN: CH23 0900 0000 9071 7001 9; Kontobezeichnung: AIM Bern).

Ab 1. Feb. 2020 stellt das BAG für die Ausstellung der Bundesurkunde und den Eintrag ins Psychologieberuferegister (PsyReg) die Gebühr von 250.-CHF in Rechnung. Bitte überweisen Sie diesen Betrag zusätzlich auf das Konto der AIM. Die AIM muss diese Gebühr an das BAG - zusammen mit Ihren Personendaten - weiterleiten.

Die AIM bearbeitet Ihr Zertifizierungsdossier erst nach Eingang der entsprechenden Gebühren!

Sollten Sie keine Bundesurkunde und keinen Eintrag in das PsyReg wünschen, so teilen Sie uns das bitte per e-mail mit. Für diesen Fall entstehen keine BAG-Gebühren und Sie erhalten ausschliesslich das Abschlusszertifikat der AIM (einschliesslich Leistungsausweis).


3. Anmeldung zur Zertifizierungsprüfung
Die Anmeldung zur Zertifizierungsprüfung und die Abgabe aller notwendigen Unterlagen ("Zertifizierungsdossier") erfolgt in 2 Schritten (ausschliesslich elektronisch):

Schritt 1
Sie laden Ihr Zertifizierungsdossier mit Hilfe der  Anleitung hoch.
(Schritt 1 gilt als offizielles Anmeldedatum für die Vergabe des Prüfungstermins!)

Schritt 2
Sie melden sich via e-mail bei Mihaela Mihaylova
(evaluation@aim-verhaltenstherapie.ch) mit dem Formular ("Anmeldung zur Prüfung u. Angaben für das BAG") an.



4. Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen findet eine Zertifizierungsprüfung mit 2 LehrtherapeutInnen statt.
Das ca. 60-minütige Individualgespräch vertieft Inhalte einzelner Falldokumentationen; es kann jedoch nur dann absolviert werden, wenn Ihr Zertifizierungsdossier vollständig vorgelegt und positiv evaluiert wurde.

Ausführliche Informationen zur Zertifizierungsprüfung und zu den Bewertungskriterien finden Sie in der
Wegleitung.




5. Nach erfolgreicher Absolvierung der Zertifizierungsprüfung
übermittelt die AIM alle notwendigen Daten von Ihnen an das BAG.

Dort wird Ihre Zertifizierungsurkunde (Bundesurkunde mit dem Titel "eidg. anerkannte/r Psychotherapeut/In") erstellt.


Nach der Ausfertigung erhält die AIM Ihre Bundesurkunde zur Gegenzeichnung durch den Studiengangsleiter der AIM. Unmittelbar danach schickt Ihnen die Geschäftsstelle per Einschreiben:
- die Bundesurkunde
- den Leistungsausweis über Ihre bei der AIM absolvierten Leistungen

Das BAG nimmt gleichzeitig anhand Ihrer gemeldeten Personendaten den Eintrag im Psychologieberuferegister (PsyReg) vor.

Der Zeitbedarf von der Absolvierung der Zertifizierungsprüfung bis zum Erhalt der Bundesurkunde liegt zwischen 6-8 Wochen.



6. Weiterbildungsteilnehmende, die den FSP Fachtitel (FachpsycholgIn für Psychotherapie FSP) erhalten möchten, können diesen direkt bei der FSP gegen Vorlage der Bundesurkunde beantragen.



7. Für die Beantragung der kantonalen Praxisbewilligung (kantonale Berufsausübungsbewilligung) ist jeder Weiterbildungsabsolvent selbst verantwortlich. Die AIM ist dafür nicht zuständig. Aufgrund des PsyG (seit 1.4.2013) sind Nachqualifikationen nicht mehr erforderlich (der Eintrag ins PsyReg ist ausreichend).


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Zur Beachtung für Weiterbildungsteilnehmende mit einem im Ausland erwobenen Universitätsabschluss:

Falls Ihr Universitätsabschluss im Ausland erworben wurde, muss dieser vor dem Einreichen Ihrer Abschlussunterlagen für die Zertifizierung bei der AIM von der Psychologieberufekommission (PsyKo) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) anerkannt worden sein. Wenn diese Anerkennung nicht vorliegt, können Sie weder die Bundesurkunde erhalten ("Eidg. anerk. PsychotherapeutIn") noch ins PsyReg eingetragen werden.
Die Bearbeitungszeit durch die PsyKo kann bis zu 4 Monate in Anspruch nehmen. Wir empfehlen eine frühzeitige Äquivalenzanerkennung (möglichst vor Weiterbildungsbeginn).

Auch können Sie sich erst nach einer solchen Anerkennung als "Psychologe / Psychologin" in der Schweiz bezeichnen, da diese Berufsbezeichnung seit dem 1.4.2013 gesetzlich geschützt ist.